Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Lohfelden
Leistungsbeschreibung
Aufgrabungsrichtlinie der Gemeinde Lohfelden vom März 2020
Wenn Arbeiten in öffentlichen Straßen und Gehwegen (Aufbrüche) durch Tiefbauunternehmen erforderlich werden, sind diese rechtzeitig bei der Gemeinde Lohfelden anzumelden.
Hierzu muss zu einem ein Antrag gemäß § 45 Abs. 6 StVO beim Fachbereich Verwaltung und Ordnung, Sachgebiet Ordnung, Gewerbe und Verkehr gestellt werden.
Weiterhin muss eine Aufbruchgenehmigung beim Fachbereich 3 Bauen und Wohnen, Sachbereich 3.3 Straßen, Wege, Plätze – kurz SG Tiefbau beantragt werden.
Bei Arbeiten in der Gemeinde sind die „Technischen Vorschriften und Richtlinien für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Lohfelden“ von allen Auftraggebern und ausführenden Firmen zu beachten.Die Richtlinie und die benötigten Formulare finden Sie in diesem Bereich zum Download.
Anträge / Formulare