Versteigerung, Anzeige
Leistungsbeschreibung
Eine Versteigerung ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin anzuzeigen. In Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, kann eine Verkürzung der 2 Wöchigen Anzeigepflicht beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Isabell KrugSachgebietsleitung des Sachgebietes Ordnung, Gewerbe und Verkehr