Kommunalwahlen in leichter Sprache erklärt
Alle 5 Jahre sind Kommunal-Wahlen.
"Kommunal" bedeutet:
für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis.
Bei Kommunal-Wahlen werden Menschen gewählt für:
die Stadt-Verordneten-Versammlung (in Städten, so wie Kassel)
die Gemeindevertretung (in Gemeinden, so wie Lohfelden)
den Kreistag (in Landkreisen, so wie der Landkreis Kassel).
Die gewählten Menschen entscheiden:
Was ist für die Stadt, die Gemeinde oder den Landkreis wichtig?
Sie prüfen: Was ist wichtig? Was ist richtig?
Wie kann man die Arbeiten erledigen.
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen:
Wenn Sie 18 Jahre alt oder älter sind.
Wenn Sie einen deutschen Personal-Ausweis haben.
Oder wenn Sie EU-Bürger sind.
Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem anderen Land in Europa. Das Land ist in der Europäischen Union.
Wenn Sie seit 6 Wochen in der Gemeinde oder dem Landkreis leben und angemeldet sind.
Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen.
Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
Auf der Wahl-Benachrichtigung steht:
Ihr Name und Ihre Anschrift.
Wann die Wahl ist.
Wo die Wahl ist.
Wie lange der Wahlraum offen ist.
Der Wahlraum heißt auch Wahllokal.
WICHTIG
Sie dürfen auch wählen, wenn Sie einen Betreuer für alle Angelegenheiten haben.
Wann wird gewählt?
Unter "Wahlen" auf dieser Homepage finden Sie die Termine der nächsten Wahlen.
Wie wird gewählt?
Sie können im Wahllokal wählen.
Oder Sie können mit der Briefwahl wählen.
Wählen im Wahllokal:
Sie gehen am Wahltag zum Wahllokal. In der Wahl-Benachrichtigung steht, wo das ist.
Wichtig: Nehmen Sie Ihren Personal-Ausweis und Ihre Wahl-Benachrichtigung mit.
Im Wahllokal sind Wahlhelfer.
Von dem Wahlhelfer bekommen Sie einige Stimmzettel. Auf den Stimmzetteln stehen alle Parteien und Personen,
die Sie wählen können.
Dann gehen Sie in die Wahlkabine.
Die Wahl ist geheim: Niemand soll sehen, wen Sie wählen. Sie müssen auch niemandem sagen, wen Sie wählen.
Sie machen Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.
Sie dürfen nur eine bestimmte Anzahl Kreuze machen.
Das steht auf den Stimmzetteln.
Dann falten Sie die Stimmzettel in der Mitte. Erst danach gehen Sie aus der Wahlkabine.
Zeigen Sie den Wahlhelfern Ihren Personal-Ausweis und Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Dann werfen Sie die Stimmzettel in die Wahl-Box. Damit ist die Wahl abgeschlossen.
Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie die Wahlhelfer! Die Wahlhelfer dürfen Ihnen helfen.
Sie dürfen auch einen Freund, eine Freundin oder eine andere Person zur Unterstützung mitbringen. Wichtig ist: Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen! Und Ihre Wahl bleibt geheim! Niemand darf verraten, wen Sie wählen.
Wählen mit der Briefwahl:
Sie können auch mit einem Brief an den Wahlen teilnehmen.
Das nennt man Briefwahl.
Die Stimmzettel schicken Sie dann mit der Post.
Für die Briefwahl brauchen Sie Ihre Wahl-Unterlagen. Um die Wahl-Unterlagen zu bekommen, müssen Sie ein Formular ausfüllen. Das Formular ist bei der Wahl-Benachrichtigung dabei. Damit können Sie die Wahl-Unterlagen abholen.
Oder Sie schicken das Formular zurück. Dann bekommen Sie die Wahl-Unterlagen mit der Post.
Die Wahl-Unterlagen enthalten:
den Wahlschein, die Stimmzettel und mehrere Brief-Umschläge.
Die Wahl-Unterlagen können Sie auch im Internet anfordern.
Es steht auf den Internetseiten von Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
Unterschreiben Sie den Wahlschein. Machen Sie Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.
Die Stimmzettel stecken Sie in die Brief-Umschläge und schicken die Brief-Umschläge mit der Post.
Wichtig:
Beachten Sie die Hinweise auf den Wahl-Unterlagen. Dort steht ganz genau, wie es geht.
Haben Sie alles fertig? Dann bringen Sie die Wahl-Unterlagen zur Post. Der Brief darf nicht zu spät kommen! Sonst ist Ihre Wahl ungültig.
ie dürfen sich auch bei der Briefwahl helfen lassen.
ichtig ist: Sie entscheiden, wen Sie wählen!
Und Ihre Wahl bleibt geheim! Niemand darf verraten, wen Sie wählen.
Herausgeberin:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen / Hessisches Ministerium für Soziales und Integration