Man Voiter Putting Ballot Into Voting box. Democracy Freedom Concept

Informationen zur Briefwahl bei der Landtagswahl am 8. Oktober 2023

Briefwahl

Die Briefwahl ist ab dem 28. August 2023 möglich!

Die Wahlbenachrichtigungen werden im Zeitraum vom 30. August 2023 bis spätestens 16. September 2023 durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Sollten Sie bis dahin keine Wahlberechtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerservice bzw. Wahlamt Ihrer Gemeinde. Nur so können wir feststellen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit für die Landtagswahl wahlberechtigt sind.

Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab Montag, 28. August 2023 während der Dienststunden im Briefwahlamt/Bürgerservice Ihrer Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Vier Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl

1.    Internet (Online Wahlscheinantrag)

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lohfelden haben die Möglichkeit einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde Lohfelden eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie spätestens seit dem 27.08.2023 mit Hauptwohnung in unserer Gemeinde gemeldet sind.

Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite in der Zeit vom 28.08.2023 bis Mittwoch, 04.10.2023, 23.59 Uhr freigeschaltet. Einfach unsere Homepage besuchen und das Feld „Briefwahl beantragen“ auswählen – und schon kann es losgehen.

2.    Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

3.    Formloser Antrag per Post, Email oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

4.    Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie hierbei die allgemeinen Öffnungszeiten unserer Verwaltung.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist rechtlich ausgeschlossen und somit nicht möglich!

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  •  je einen Stimmzettel für die Landtagswahl
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

Die Beförderung der Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG ist für die Wählerinnen und Wähler unentgeltlich!

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Lohfelden, Dr. Walter-Lübcke-Platz 1, 34253 Lohfelden.
Unter folgenden Rufnummern ist Ihr Wahlamt erreichbar:
Tel.: (0561) 51102-64, 51102-65, 51102-73 und 51102-74
oder per E-Mail: wahlen@lohfelden.de

Haben Sie konkrete Fragen zur Briefwahl oder Ihrer Wahlberechtigung oder wollen Sie einen Termin vereinbaren zur Briefwahl, so wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Gemeinde Lohfelden, Tel.: 51102-26, E-Mail: buergerservice@lohfelden.de.

Wir sind für Sie da!

Ihr Wahlamt

gez.
Kai Hast
Wahlleiter