Man Voiter Putting Ballot Into Voting box. Democracy Freedom Concept

Wichtige Informationen aus Anlass der Corona-Pandemie

Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.
  • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen FFP2-Masken ausgestattet. Sollten Mindestabstände nicht gewahrt werden können, werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.
  • In den Wahlräumen werden Einmalstifte zum Mitnehmen zur Verfügung gestellt. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
  • Die Wegeführung wird den räumlichen Gegebenheiten angepasst und erfolgt in eine Richtung, ähnlich einer Einbahnstraßenregelung. Getrennte Ein- und Ausgänge sind jeweils vorhanden. Das unmittelbare Entgegenkommen von Wählerinnen und Wählern im Wahlraum wird somit annähernd ausgeschlossen.
  • Die Bewertung der Wahlräume mit durchzuführenden Maßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos sind in einem Hygienekonzept aufgeführt.
  • In den Wahlräumen sollen sich maximal so viele Wähler aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie wie folgt beantragen können:

 Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl

1.    Internet (Online Wahlscheinantrag)

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lohfelden haben die Möglichkeit, ab dem 27.12.2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Lohfelden eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn Sie zum Stichtag 26.12.2021 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Lohfelden gemeldet sind.

Darüber hinaus wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf der Homepage der Gemeinde Lohfelden auf der Startseite (Onlinewahlscheinantrag) bis Mittwoch, 02.02.2022 um 13.00 Uhr freigeschaltet.


2.    Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.

Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Bitte beachten Sie, insbesondere bei einer Abholung der Unterlagen in Vertretung für eine andere Person, auf die umseitige Vollmachtserteilung sowie Ihre eigene Unterschrift.

3.    Formloser schriftlicher Antrag per Post, E-Mail oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

4.    Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Sie können bis Freitag, den 04.02.2022, 13.00 Uhr die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Des Weiteren haben Sie noch am Wahlwochenende die Möglichkeit, wie folgt Briefwahl in der Verwaltung durch persönliche Vorsprache zu beantragen und vor Ort Ihre Stimme abzugeben:

  • Samstag, 05.02.2022 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Sonntag, 06.02.2022 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Beantragen Sie bitte – wenn möglich – die Wahlunterlagen online auf der Internetseite der Gemeinde Lohfelden oder per formloser E-Mail.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Sonntag 06. Februar 2022 bis 18.00 Uhr bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden, Rathaus, Lange Straße 20, 34253 Lohfelden, eingegangen sein.

Sie haben Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Lohfelden, Lange Straße 20, 34253 Lohfelden.

Unter folgenden Rufnummern ist Ihr Wahlamt erreichbar:

Tel.: (0561) 51102-64, 51102-65, 51102-73 und 51102-74

oder per E-Mail: wahlen@lohfelden.de.

Haben Sie konkrete Fragen zur Briefwahl oder Ihrer Wahlberechtigung oder wollen Sie einen Termin vereinbaren, so wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Gemeinde Lohfelden, Tel. 51102-26, E-Mail buergerservice@lohfelden.de.

Wir sind für Sie da.

Ihr Wahlamt

gez.
Kai Hast
Wahlleiter