Steuern
Steuern
Die Kommunalabgabengesetze der Länder geben den Kommunen das Recht, selbst Steuern zu erheben. Dabei muss es sich um Verbrauchsteuern oder Aufwandsteuern handeln. Die Kommunen können weitere Verbrauch- oder Aufwandsteuern durch Satzungen regeln, soweit es nicht bereits gleichartige Steuern nach Bundes- oder Landesrecht gibt.
Steuern der Gemeinde Lohfelden: