Grundsteuer

Grundsteuer

Eine Gemeinde bestimmt, ob und in welcher Höhe von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist.

Steuergegenstand ist der Grundbesitz, zum Beispiel ein Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Grundlage hierfür ist der vom örtlich zuständigen Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag.
Für alle Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Lohfelden ist das Finanzamt Kassel zuständig.

Schuldner (Steuerpflichtiger) der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet ist. Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner.

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht zum 01.01. jeden Jahres für das gesamte Kalenderjahr im Voraus.

Die Steuern und übrigen Abgaben werden mit je ¼ des Jahresbetrages am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. fällig. Abweichend hiervon werden Jahresbeträge bis zu 15,00 EUR in einer Summe am 15.8. und Jahresbeträge bis zu 30,00 EUR in zwei Raten am 15.2. und 15.8. fällig.

Auf den Messbetrag wird von der Gemeinde der Hebesatz von 620 % für Grundsteuer A und Grundsteuer B angewendet. Dies ergibt die Jahressteuer.

Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. Dies gilt auch über den Verkauf des Objekts hinaus, bis zu einer Aufhebung der Sollpflicht durch einen Bescheid der Gemeinde.

Gibt es keine Änderung der steuerlichen Verhältnisse, so ist der letzte Steuerbescheid auch für die Folgejahre gültig.

Sollten Sie ihr Haus, Eigentumswohnung oder Grundstück verkauft haben, können Sie uns dies gerne mit folgendem Formular mitteilen.

Ansprechpartnerin

Keine Abteilungen gefunden.

Wichtiges zum Download