Soforthilfen für Unternehmer*innen

Wie? Wer? Wieviel?

1. CORONA-SOFORTHILFE

Wer darf Anträge stellen?

▪️Alle Unternehmer, Gewerbetreibende und Soloselbständige, die steuerpflichtige Einkommen erzielen
▪️Soziale Unternehme in der Rechtsform der gGmbH
▪️Künstler, die in die Künstlersozialkasse einzahlen

Wie hoch ist die Soforthilfe?

▪️Für Betriebe bis 5 Arbeitnehmer: 10.000€
▪️Für Betriebe ab 6 bis 10 Arbeitnehmer: 20.000€
▪️Für Betriebe ab 11 bis 50 Arbeitnehmer: 30.000€

Die Hilfe gilt für einen Zeitraum von drei Monate. Es handelt sich um den Gesamtbetrag für diesen Zeitraum. Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss für alle, die durch das Corona-Virus unverschuldet betrieblich in Not geraten sind.

Wo kann man Anträge stellen?

▪️Die Abwicklung läuft über das Regierungspräsidium Kassel.
▪️Die Anträge sind ausschließlich online zu stellen, damit alles möglichst schnell abgewickelt werden kann. Die Internetadresse lautet: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe

▪️Es soll nur einen Antrag geben, mit dem man Geld aus dem Bundes- und Landesprogramm bekommen kann.
▪️Die IHK und HWK helfen bei der Antragstellung, falls das gewünscht ist. Für meinen Wahlkreis z.B. sind die IHK Kassel-Marburg und die Handwerkskammer Kassel zuständig.

Wofür darf das Geld ausgegeben werden?

▪️Es gibt keine Vorgabe, wofür das Geld verwendet werden darf
▪️Bedingung ist nur, dass das Unternehmen nicht schon vor der Corona-Krise, also vor dem 11. März 2020, in Schwierigkeiten war. Wichtig: Dies muss der Antragsteller versichern. Im Nachgang können diesbezüglich Prüfungen erfolgen.

Wie viele Finanzmittel für dieses Programm für Hessen zu Verfügung?

▪️Vom Bund: etwa 2 Mrd. €
▪️Vom Land: etwa 1 Mrd. €
▪️Es gibt rund 250.000 potenzielle Empfänger in Hessen. Man rechnet mit rund 200.000 Anträgen.

2. NEUES KREDITPROGRAMM DER WI BANK

Es gibt zusätzlich ein neues Kreditprogramm der WI Bank. Darüber können Nachrangdarlehen von 5.000 - 200.000 € beantragt werden (Zinssatz: 1,25% p.a.). Anspruchsberechtigt sind alle Betriebe und Unternehmen unter 250 Arbeitnehmern. Die Darlehen sind ab morgen über die Hausbank zu beantragen.

3. WEITERE INFOS UND DETAILS

Weitere Details und Infos gibt es auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel: www.rp-kassel.hessen.de

Bleiben Sie gesund und kommen Sie alle gut durch diese Zeit!