Kindertagesstätten ab 6. Juli im Normalbetrieb

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

gemeinsam ist es uns gelungen, die grassierende COVID-19-Pandemie zu verlangsamen und die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus einzuhegen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen, den Familien, nochmals ausdrücklich dafür danken, dass Sie diese schwierige Zeit gut bewältigt haben und so dazu beigetragen haben, die Ausbreitung des neuartigen Virus zu bekämpfen. Die Infektionszahlen haben sich in Hessen nunmehr auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Die Kontaktpersonennachverfolgung ist gewährleistet, die Ausbrüche sind schnell lokalisierbar und daher vor Ort eingrenzbar.

Die niedrigen Infektionszahlen ermöglichen, das Recht von Kindern auf Bildung und Teilhabe wieder in den Vordergrund zu stellen. Wir freuen uns daher, dass ab dem 6. Juli 2020 das grundsätzliche Betretungsverbot in den Kindertagesstätten entfällt und der Normalbetrieb wieder anlaufen kann. Somit haben Familie, Beschäftigte und Träger eine verlässliche Perspektive und ausreichend Zeit, sich auf den Normalbetrieb einzurichten. Der Beginn des Normalbetriebs fällt mit den hessischen Sommerferien zusammen. Da die Auslastung in den Sommermonaten tendenziell geringer ist, können sich die Kitas so flexibler auf den Regelbetrieb einstellen.

Was heißt Normalbetrieb?

Mit der Aufnahme des Normalbetriebs ab dem 6. Juli 2020 wird das grundsätzliche Betretungsverbot für die Kindertagesstätten aufgehoben, die Notbetreuung bzw. der eingeschränkte Regelbetrieb enden. Es erfolgt die Aufnahme der vertraglich oder satzungsgemäß betreuten Kinder auf der Grundlage des SGB VIII. Hierfür gelten grundsätzlich die Rahmenbedingungen gemäß Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Es gelten ggf. auch Schließzeiten während der Sommerferien.

Es ist zu beachten, dass dieser Normalbetrieb unter Bedingungen einer Pandemie läuft. Denn nach wie vor liegen weder Impfstoff noch Medikation gegen den SARS- CoV-2-Erreger vor. Das heißt, dass es auch zu Einschränkungen im Betreuungsangebot für Ihr Kind kommen kann. Das kann ggf. auch die Eingewöhnung von Kindern, die neu in eine Kita aufgenommen werden, betreffen. Auch wenn der Träger Ihrer Kita versuchen wird, das Angebot bestmöglich zu gestalten, muss er den besonderen Pandemiebedingungen Rechnung zu tragen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind nicht krank in die Kita kommt. Ihr Kind darf die Kita nicht besuchen, wenn es z.B. Fieber, Husten, Atemprobleme, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall hat. Ihr Kind sollte nach erfolgter Gesundung seit mindestens 48 Stunden kein Fieber und keine anderen Symptome aufweisen. Für chronisch kranke Kinder (z.B. Heuschnupfen) wird die Einholung eines ärztlichen Attests empfohlen, um gegenüber der Kita Klarheit zu schaffen.

Auch auf die Personal- und damit Angebotssituation Ihrer Kita kann sich der Umstand, dass wir weiterhin mit SARS-CoV-2 leben müssen, auswirken. Beschäftigte mit Symptomen dürfen die Kita nicht betreten. Außerdem ist es möglich, dass einzelne Fachkräfte aufgrund einer individuellen arbeitsmedizinischen Risikobeurteilung nicht in der unmittelbaren Betreuung von Kindern eingesetzt werden dürfen. In diesem Fall muss der Träger der Kita gemeinsam mit dem Jugendamt nach Lösungen suchen. Der Einsatz von Personen außerhalb des Fachkraftkatalogs und die Abweichung vom Mindestpersonalbedarf ist ggf. mit Zustimmung des Jugendamts – wie dies schon bisher Praxis war – vorübergehend möglich.

Die Kitas sind verpflichtet ihre Hygienepläne für den Normalbetrieb an die Bedingungen des SARS-CoV-2-Erreges anzupassen. Das Land legt entsprechende Hygieneempfehlungen vor.

Studie zur Infektionsausbreitung in Kitas

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat eine Studie in Auftrag gegeben, die repräsentativ Infektionsausbreitung in Kitas und verschiedene Methoden der Testung untersuchen soll. Die „SAFE KiDS Studie“ wird von Prof. Dr. Sandra Ciesek, leitende Virologin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, durchgeführt. Ziel ist, die Gefährdung der Kinder und des Personals in Kitas besser abschätzen zu können, um letztlich einschneidende Maßnahmen im Rahmen des Pandemiegeschehens zielgenauer treffen zu können. Der höchstmögliche Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 für alle ist weiterhin unser oberstes Ziel.

Ihr
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration