Leider immer mehr "wilder Müll" in Lohfelden zu beklagen

Gefährdung für Mensch und Tier

Unter den Ablagerungen befinden sich, neben allgemeinen Haushaltsgegenständen, nicht selten ganze Wohnungseinrichtungen, Elektroschrott, Metallgegenstände oder verschiedenes Gefahrgut. In der Regel sind die Gegenstände kaputt, es liegen oftmals Scherben im öffentlichen Bereich und es könnten im schlimmsten Falle Chemikalien in den Boden und das Grundwasser eindringen.

Um diese Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Mensch und Tier sowie eine Gefährdung von Pflanzen oder eine schädliche Beeinflussung der Gewässer und Böden ausschließen zu können, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Abfälle gemäß § 15 Absatz 2 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), in der derzeit gültigen Fassung, so zu beseitigen sind, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Beseitigungspflicht obliegt nach Absatz 1 dem Erzeuger oder dem Besitzer der Abfälle.

Nach § 28 KrWG dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung lediglich in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen, sogenannten Abfallbeseitigungsanlagen, behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Verstöße gegen diese Vorgabe, wie beispielsweise die Entsorgung von Abfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen, stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz Nr. 2 KrWG dar, welche mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Sollten Sie „wilden Müll“ entdecken und ist Ihnen gegebenenfalls auch der/die Verursacher/in bekannt, wenden Sie sich gerne an die Ordnungsbehörde der Gemeinde Lohfelden.

Hinweis:

Sperrmüll, Elektrogeräte, Metalle, Papier und Pappe können kostenfrei bei einem der beiden Recyclinghöfen der Abfallentsorgung des Landkreises Kassel (Entsorgungszentrum Lohfelden, Sandwiesen 5 oder Entsorgungszentrum Hofgeismar, Kirschenplantage) abgegeben werden oder via Sperrmüllantrag zur Abholung beauftragt werden. Dabei ist zu beachten, dass Sperrmüll sowie Elektrogeräte und Metallgegenstände erst am Tag der Abfuhr durch den Eigentümer bereit zu stellen sind.

Ebenfalls kostenfrei ist die Annahme von z.B. Lacken, Klebstoffen, Energiesparlampen und Chemikalien. Diese dürfen aufgrund der von ihnen ausgehenden Umweltgefahren nicht im Restabfallbehälter entsorgt werden.

Kostenpflichtig sind dagegen: Restabfälle, Bio- und Gartenabfälle, Bauabfälle oder gewerbliche Abfälle.

Weitere Informationen sowie die Preise für die unterschiedlichen Anlieferungen und die einzelnen Abgabetermine finden Sie auf:  www.abfall-kreis-kassel.de.