Empfehlungen des Landes Hessen zum Besuch von Kindertagesstätten, Horten und Schulen

Empfehlung des Landes Hessen bei Erkältungssymptomen

Das Sozialministerium und Kultusministerium geben hierfür Empfehlungen heraus, in denen der richtige Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen dargestellt wird.

Selbstverständlich müssen wir alle — Eltern, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen — ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Jugendlichen im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona -Virus unmittelbar zu verhindern.

Die Kitas, Schulen und Eltern, aber auch die Kommunen und freien Träger brauchen Handlungssicherheit im Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen. Dafür legen Sozialministerium und Kultusministerium gemeinsame Empfehlungen vor, um den Kitas, Horten und Schulen und den Familien eine klar verständliche und medizinisch sinnvolle Handreichung anzubieten. Diese Empfehlungen sind insbesondere:

  • Kinder, die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Betreuung/Schule (wie vor der Corona -Pandemie auch).
  • Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle und Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
    • Fieber (ab 38,0°C) — Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung.
    • Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) — ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen.
    • Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).
    • Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).
    • Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.

Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zur Hausärztin oder zum Hausarzt bzw. Kinder- und Jugendärztin oder -arzt aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule uneingeschränkt besuchen. Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen, d. h. Personen, die Kontakt zu einer Kontaktperson einer infizierten Person hatten. In der Anlage erhalten Sie detaillierte Hinweise zur Vorgehensweise, für die wir Sie dringend um Beachtung bitten.

Die Empfehlungen können ebenfalls unter http://soziales.hessen.de und http://kultusministerium.hessen.de abgerufen werden.

Wiesbaden, im August 2020

Kai Klose,
Hessischer Minister für Soziales und Integration

Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Hessischer Kultusminister