Elternbrief des Hessischen Ministers für Soziales und Integration

Appell, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen

Es gilt daher weiterhin die Bitte der Hessischen Landesregierung an Sie, liebe Eltern, Ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Weiterhin gilt aber auch, dass Eltern und Kinder, die eine Betreuung in der Kita oder in Kindertagespflege dringend benötigen, diese auch erhalten sollen. Die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben grundsätzlich geöffnet, ein generelles Betretungsverbot wird seitens der Hessischen Landesregierung nicht ausgesprochen.

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass es zur Erleichterung der Betreuung eine Ausnahme von den allgemeinen Kontaktbeschränkungen gibt: Familien, die ihre sozialen Kontakte nach Möglichkeit reduzieren, können Betreuungsgemeinschaften von bis zu drei Familien bilden, in denen sie ihre Kinder gegenseitig betreuen.

Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten

Wir empfehlen den Trägern von Kindertageseinrichtungen, den Betrieb in konstanten Gruppen zu organisieren, um die Anzahl der Kontakte auch in der Betreuung zu minimieren. Dazu passen wir die „Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen in Hessen während der SARS-CoV-2-Pandemie“ an, mit denen wir für die Träger Hinweise für Anpassungen ihrer Hygienepläne in den Kitas bereitstellen, die auch in der Kindertagespflege eingesetzt werden können. Die aktualisierten Empfehlungen finden Sie in Kürze auf unserer Homepage unter: https://hessenlink.de/KitaCorona.

Diese Umorganisation wird möglicherweise zu Einschränkungen des Betreuungsangebots führen, wenn die personellen oder räumlichen Bedingungen in der Kita es nicht anders zulassen. Hierfür bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Unser Ziel bleibt, sowohl der Notwendigkeit zur Verringerung der Kontakte und dem Schutz der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung als auch dem Recht der Kinder auf Bildung und Betreuung und dem Bedarf der Eltern nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung zu tragen. Diesen zum Teil schwer zu vereinbarenden Zielsetzungen dienen die Maßnahmen der Landesregierung.

Regelung zur Entschädigung bei Verdienstausfall

Eigentlich sollten –wie im Schreiben vom 14. Dezember angekündigt– laut Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder für Eltern, die ihre Kinder im Lockdown zu Hause betreuen müssen, zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können. Zuständig für die Regelungen von Urlaubsansprüchen ist die Bundesregierung, diese sind grundsätzlich im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Beschlossen wurde jedoch nur die Ergänzung des § 56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die die Entschädigung des Verdienstausfalls regelt. Im Kita-Bereich haben Eltern Anspruch auf Entschädigung, wenn in der Kita "Betriebsferien" behördlich angeordnet worden sind. Die Landesregierung hat keine solche Schließung veranlasst, um eine Notbetreuung für alle Familien gewährleisten zu können.

Nähere Informationen finden Sie hier:

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.htmlZusätzlicher Urlaubsanspruch

Kinderkrankengeld

Bestandteil der Beschlüsse vom 5. Januar ist eine bundesgesetzliche Regelung, mit der das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Sobald diese Regelung umgesetzt ist, werden wir dazu informieren.Die Verlängerung der Einschränkungen des täglichen Lebens ist nicht einfach –weder für Sie als Eltern, noch für die Fachkräfte in den Kitas, die Träger und Kindertagespflegepersonen. Wir alle setzen darauf, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, die Pandemie zu überwinden.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Klose

Hessischer Minister für Soziales und Integration

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Bleiben Sie gesund!