Energieeinsparmaßnahmen in Lohfelden Geplante Abschaltung der Straßenbeleuchtung

Die Straßenverkehrsbehörde informiert

Was bedeutet die geplante Abschaltung der Straßenbeleuchtung für den Autofahrer? Was viele vermutlich gar nicht wissen: Es ist Pflicht, das Auto in solch einer Situation zu beleuchten.

Der Laternenring ist ein Verkehrszeichen und kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht eingeschaltet sind. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne abgeschaltet wird. International ist das Zeichen unbekannt, lediglich in Deutschland und in Österreich wird es im amtlichen Verkehrszeichenkatalog aufgeführt. Quelle: Wikipedia

In § 17 der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu:

"Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen".


Wie geht das Parklicht an?

Die Parklichteinstellung lässt bei abgezogenem Zündschlüssel je nach Bedarf halbseitig links oder rechts am Fahrzeug einen Scheinwerfer und ein Rücklicht bei verminderter Leistung brennen. Beleuchtet werden muss das Auto an der zur Fahrbahn hingewandten Seite.

Oft lässt sich das Parklicht mit nach links oder rechts gedrücktem Blinkhebel anschalten. Wie das im Einzelfall genau funktioniert, steht in der Betriebsanleitung des Wagens.

Verzichten können Autofahrer auf die Beleuchtung, wenn "die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht", wie es in der Straßenverkehrsordnung weiter heißt. Da die Straßenbeleuchtung innerhalb der Gemeinde Lohfelden in der Zeit von 0 bis 5 Uhr abgeschaltet wird, muss, trotz eingeschalteter Straßenbeleuchtung, an das Parklicht gedacht werden.

Wie erkennt man, dass die Straßenbeleuchtung ausgeschaltet wird? An den Laternen ist ein roter Laternenring mit schmalen weißen Rand (Verkehrszeichen 394) angebracht. Dieser kennzeichnet die Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten.

Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung – Zeichen 394 Laternenring

Der Laternenring ist ein Verkehrszeichen und kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht eingeschaltet sind. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne abgeschaltet wird. International ist das Zeichen unbekannt, lediglich in Deutschland und in Österreich wird es im amtlichen Verkehrszeichenkatalog aufgeführt.
Quelle: Wikipedia