Bedarfsabfrage "Tiny House"-Interessierte


Leben im Minihaus - Die wachsende Beliebtheit von „Tiny Houses“

Die Gemeinde Lohfelden möchte, mittels einer Umfrage herausfinden, ob ein allgemeines Interesse am Wohnen in einem Tiny House besteht. Außerdem sollen auch Grundstückseigentümer angesprochen werden, die interessiert sind Ihr Grundstück für eine Tiny House Nutzung temporär oder dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

Die Ergebnisse der Umfrage dienen dazu, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Interessierten Bürgerinnen und Bürger ein bedarfsorientiertes Angebot in Lohfelden zu entwickeln. Die Gemeinde Lohfelden lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, an dieser Umfrage teilzunehmen.

Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 30.06.2024 über den untenstehenden Link möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich 3 "Bauen und Wohnen", Sachbereich Ortsentwicklung,
E-Mail: ortsentwicklung@lohfelden.de zur Verfügung.

Was ist ein "Tiny House"?

Tiny Houses lassen sich als „winzige Häuser“ übersetzen, umfassen aber viel mehr als das. Denn jedes dieser winzigen Häuser ist einzigartig: Vom Tiny House auf Rädern über einen Bauwagen bis hin zum Modulhaus ist alles dabei. Tiny Houses verfügen über alles, was zum Leben benötigt wird, eine Küchenzeile, einen Badbereich einen Schlafbereich und einen Anschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung. Ein Tiny House ist etwas sehr Individuelles. Meist geht mit diesen Häusern auch ein starker Nachhaltigkeitsgedanke sowie der Wunsch, minimalistisch zu wohnen, einher.

Die Tiny-House-Bewegung ist in den USA entstanden und als Begriff seit 2017 fest im Gesetz verankert und klar definiert. Dort wird das Tiny House als eine Wohnstätte mit einer Grundfläche von bis zu 37 m² bezeichnet. Im deutschen Gesetz gibt es keine feste Definition für den Begriff Tiny House. Im deutschen Baurecht gibt es den Begriff des „Kleinen Gebäudes“, womit Gebäude mit weniger als 50 m² bezeichnet werden. In diese Kategorie lassen sich Tiny Houses grob einordnen.

Grundsätzliche Voraussetzung für dauerhaftes Wohnen in einem Tiny House ist, dass das Grundstück für die Nutzung „Wohnen“ zulässig sein muss. Zudem muss sich das Grundstück im Innenbereich befinden und erschlossen sein, selbst wenn eine Autarkie bevorzugt wird. Zur Erschließung gehört ein Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz.

Luftbild der Tiny House Siedlung Ursberg